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Neue Maschinenverordnung ab 2027: Was das für Bestellungen 2026 und die Inbetriebnahme bedeutet

Im Cunoforum Herdecke stand am 24.02. die Frage im Mittelpunkt, wie sich die neue Maschinenverordnung bereits heute auf Projekte auswirkt: Wer 2026 Maschinen bestellt, muss die Weichen so stellen, dass Lieferung, Inbetriebnahme und Dokumentation auch rund um den Stichtag 20.01.2027 sauber passen. Dr.-Ing. Martina Hartwig gab dazu einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie und übersetzte sie in klare Praxisfälle – besonders dort, wo Anlagen erweitert werden und an Schnittstellen Bestandstechnik und neue Konformität zusammenkommen.
Im Fokus standen dabei konkrete Entscheidungspunkte: Welche Rechtslage gilt bei Bestellungen in 2026 – und wann? Wie lässt sich bei Erweiterungen die Schnittstelle Alt/Neu belastbar klären? Und wann liegt eine wesentliche Änderung vor – mit allen Konsequenzen für Pflichten, Dokumentation und Verantwortlichkeiten? Ebenfalls zentral: die Frage der Gesamtkonformität bei Anlagen und warum es sich lohnt, Zuständigkeiten und Nachweise frühzeitig vertraglich zu fixieren – insbesondere zwischen Betreiber, Einkauf, Projektverantwortung und Lieferanten.
Vielen Dank nochmal an Dr.Martina Hartwig für das Engagement!