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Neue Maschinenverordnung ab 2027: Was das für Bestellungen 2026 und die Inbetriebnahme bedeutet

Ab Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung unmittelbar – ohne nationale Umsetzung. Was heißt das ganz konkret für Ihre Bestellungen in 2026 und für Inbetriebnahmen bis/ab 20.01.2027? Beim Termin am 24.02. im Cunoforum Herdecke hat Dr.-Ing. Martina Hartwig vor gut 30 Mitgliedern kompakt und praxisnah gezeigt, wie Unternehmen Übergänge rechtssicher planen – von Einzelmaschinen bis zu Anlagen, bei denen „Alt“ und „Neu“ aufeinandertreffen.

Im Cunoforum Herdecke stand am 24.02. die Frage im Mittelpunkt, wie sich die neue Maschinenverordnung bereits heute auf Projekte auswirkt: Wer 2026 Maschinen bestellt, muss die Weichen so stellen, dass Lieferung, Inbetriebnahme und Dokumentation auch rund um den Stichtag 20.01.2027 sauber passen. Dr.-Ing. Martina Hartwig gab dazu einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie und übersetzte sie in klare Praxisfälle – besonders dort, wo Anlagen erweitert werden und an Schnittstellen Bestandstechnik und neue Konformität zusammenkommen.

Im Fokus standen dabei konkrete Entscheidungspunkte: Welche Rechtslage gilt bei Bestellungen in 2026 – und wann? Wie lässt sich bei Erweiterungen die Schnittstelle Alt/Neu belastbar klären? Und wann liegt eine wesentliche Änderung vor – mit allen Konsequenzen für Pflichten, Dokumentation und Verantwortlichkeiten? Ebenfalls zentral: die Frage der Gesamtkonformität bei Anlagen und warum es sich lohnt, Zuständigkeiten und Nachweise frühzeitig vertraglich zu fixieren – insbesondere zwischen Betreiber, Einkauf, Projektverantwortung und Lieferanten.

Vielen Dank nochmal an Dr.Martina Hartwig für das Engagement!